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Anlagenordnung

  • Benützung und Aufenthalt auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder.

  • Benützung der Reitanlage nur für Vereinsmitglieder und gemeldete Pferde.

  • Reiter müssen körperlich geeignet, des Reitens kundig sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Personen dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten reiten!

  • Viereck, alle Zugänge und Zufahrten sind bei Verlassen zu schließen.

  • Beim Betreten des Platzes ist hörbar zu grüßen.

  • Hindernisse, Stangen und sonstige Hilfsmittel sind aufzuräumen.

  • Nicht auf den Zaun bzw. Dressurviereckbegrenzung setzen.

  • Am gesamten Gelände ist das frei laufen lassen der Pferde strengstens verboten!

  • Sparsam mit dem Wasser umgehen (Wasseruhr).

  • Reitstunden und Kurse haben Vorrang wenn sie auf der Homepage eingetragen sind.

  • Wenn Dressuraufgaben geritten werden ist Rücksicht zu nehmen.

  • Linke Hand am Hufschlag, rechte Hand weicht aus.

  • Beim Wechseln begegnen sich die linken Hände.

  • Die große Tour nicht am Hufschlag reiten.

     

Bei groben Verstößen muss mit Platzverbot gerechnet werden!

Wichtiger Hinweis:
In letzter Zeit sind mehrmals Klagen seitens der Bauern aus dem Mittelgebirge an den Vorstand unseres Vereins gekommen, dass durch Felder und Wiesen geritten sind. Gleichzeitig wurde mit Besitzstörungsklage und Reitverbot im Mittelgebirge gedroht. Der Vorstand möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Felder und Wiesen Privatgrund sind und keinesfalls von Reitern benützt werden dürfen.

Bitte achtet beim Ausreiten darauf, dass ihr bei einbrechen der Dämmerung gut sichtbar seid.

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